Hausordnung Freibad

Über den Betrieb und die Benutzung des Freibades Dickendorf


§ 1 Allgemeines

 
1. Der Schwimmverein Dickendorf 1931 e.V. betreibt in der Ortsgemeinde ein Freibad als öffentliche Einrichtung.

       Seine Benutzung wird auf die sommerliche Badesaison beschränkt.
   2. Beginn und Ende der Badesaison, kurzfristige Änderungen sowie die täglichen Öffnungszeiten werden durch Aushang im Freibad bekannt gegeben.

       Die Öffnungszeit kann im Ausnahmefall auch tagesaktuell bei der 02747/1600 abgefragt werden.
   3. Das Freibad kann außerhalb der täglichen Öffnungszeiten Gruppen zur alleinigen Benutzung überlassen werden.

       Die Bedingungen und Auflagen für die Nutzung des Freibades und die Höhe der Benutzungsgebühr sind in jedem Fall schriftlich festzusetzen bzw. zu vereinbaren.
   4. Während der Badesaison kann das Freibad aus besonderen Anlässen und aufgrund schlechter Witterung geschlossen werden.

       Von schlechter Witterung ist in der Regel auszugehen, wenn die Lufttemperatur voraussichtlich unter 20°C liegen wird oder wenn Dauerregen vorhergesagt wird.
   5. Für die Benutzung des Freibades werden Gebühren nach Maßgabe einer gesonderten Gebührenordnung erhoben.

       Die Eintrittspreise hängen aus oder können auch an der Kasse erfragt werden.
   6. Das Badeaufsichtspersonal, deren Gehilfen sowie Rettungsschwimmer im Dienst üben neben den Vorstandsmitgliedern des SV das Hausrecht innerhalb des Freibadgeländes

       aus. Ihren Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten. Sie sind berechtigt, Besucher/Innen, die gegen die Bestimmungen dieser Hausordnung verstoßen, vorübergehend oder

       dauernd vom Besuch des Bades auszuschließen. In diesen Fällen wird der Eintritt nicht erstattet.
   7. Informationen über Preise und Öffnungszeiten, bevorstehende Aktivitäten oder Veranstaltungen, das Bad und den Verein können an der Kasse oder im Internet unter

       www.sv-dickendorf.de eingesehen werden.
   8. Die nachstehenden Bestimmungen dienen der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Freibad. Sie sind für
alle Badegäste verbindlich.

       Mit dem Lösen des Eintritts erkennt jeder Besucher / jede Besucherin diese sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an.


§ 2 Zutritt und Benutzung des Freibades

   1. Der Zutritt ist nicht gestattet für

       a) Personen, die unter Einfluss berauschender oder betäubender Mittel stehen,
       b) Personen, die Tiere mit sich führen,
       c) Personen, die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit im Sinne des Bundesseuchengesetzes (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung     

           gefordert werden) oder offenen Wunden oder Hautausschlägen leiden. 
   2. Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen oder an- oder auskleiden können, ferner Kindern unter 7 Jahren sowie Personen, die aus gesundheitlichen Gründen 

       der Hilfe anderer bedürfen, ist die Benutzung des Freibades nur zusammen mit einer Begleitperson gestattet.

   3. Für den Eintritt entrichtete Gebühren werden nicht zurückgezahlt.

   4. Die Badeeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Badegast für den Schaden.

   5. Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwider läuft.

   6. Behälter aus Glas dürfen im Umkleide-, Sanitär- und Badebereich nicht benutzt werden.

   7. Fundgegenstände sind beim Personal abzugeben.

   8. Musikinstrumente, Ton-, oder Bildwiedergabegeräte dürfen nur mittels Kopfhörer und abgeschaltetem Lautsprecher betrieben werden.

   9. Den Garderobenschrank hat der Badegast selbst zu verschließen, den Schlüssel hat er während des Bades bei sich zu behalten.

       Für verlorene Schlüssel ist ein Betrag in Höhe von 25 Euro zu entrichten. Der Verlierer erhält diesen Betrag zurück, falls der Schlüssel gefunden wird und das entsprechende

       Schloss noch nicht zwangsgeöffnet wurde.

 10. Die Becken dürfen nur nach gründlicher Körperreinigung benutzt werden. Die Verwendung von Seife außerhalb der Duschräume ist nicht gestattet.

 11. Die Badegäste dürfen die Barfußgänge und Duschräume nicht mit Straßenschuhen betreten. Der Aufenthalt im Nassbereich des Bades ist nur in üblicher Badebekleidung

       gestattet. Die Badebekleidung ist aus Jugendschutzgründen blickdicht zu wählen.

 12. Das Benutzen der Rutschbahn geschieht auf eigene Gefahr. Beim Rutschen ist unbedingt darauf zu achten, dass der Rutschbereich frei ist. Stauen, seitliches Einspringen, das

       Hineinfassen sowie -stoßen oder -werfen sind untersagt.

 13. Das Untertauchen anderer Personen im Becken ist untersagt.

 14. Die Benutzung von Schwimmflossen, Taucherbrillen, Schnorchelgeräten bedarf besonderer Zustimmung des Schwimmmeisters. Die Benutzung von Schwimmbrillen erfolgt auf

       eigene Gefahr. Die Verwendung von Schwimmhilfen im Schwimmerbecken ist nicht gestattet.

 15. Ballspiele dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen ausgeübt werden.

 16. Nach dem Ablauf der täglichen Öffnungszeit werden verschlossene Garderobenschränke vom Personal geöffnet.

 17. Die Betriebsleitung kann die Benutzung des Bades oder Teile davon einschränken.

 18. Bei Schul-, Vereins- und Gemeinschaftsveranstaltungen sowie bei geschlossenen Personengruppen ist der jeweilige Leiter /Leiterin (Aufsichtsperson) für die Beachtung dieser

       Hausordnung mit verantwortlich.

 19. Das Rauchen ist nur außerhalb des Umkleide-, Sanitäts-, Sanitär- und Badebereiches gestattet. Dann auch nur, soweit niemand anderes dadurch belästigt / gefährdet wird.

 20. Nichtschwimmer dürfen sich nur unter Aufsicht von geeigneten Aufsichtspersonen in der Nähe des Beckens oder im Becken selbst aufhalten. Auch das Benutzen des

       Kleinkinderbeckens ist nur unter ständiger Aufsicht der Eltern gestattet.

 21. Eltern - oder deren Vertreter - haben ihre Kinder (unter 18 Jahren) im gesamten Bereich des Bades ständig zu beaufsichtigen.

 22. Das Betreten / Verlassen des Geländes darf, außer im Gefahrenfall, nur an den dafür vorgesehenen, gekennzeichneten Stellen erfolgen.

 23. Getränke / Speisen sind nur in den gekennzeichneten Bereichen (z.B. Bistroecke) einzunehmen. Ein verschmutzen des Geländes, der Becken oder des Innenbereiches sowie der

       Parkflächen ist verboten. Die aufgestellten Müllbehältnisse sind unbedingt zu benutzen. 

 24. Das Betreten von Betriebsräumen ist aus Sicherheitsgründen nur befugten Personen gestattet.

 25. Personen, die unter Einfluss berauschender oder betäubender Mittel stehen, oder deren Verhalten nicht den guten Sitten entspricht, haben auf Anweisung des Personals das Bad 

       zu verlassen.



§ 3 Ausnahmen

  1. Die Bestimmungen dieser Hausordnung gelten für den allgemeinen Badebetrieb.

  2. Bei Sonderveranstaltungen können hiervon Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Änderung dieser Hausordnung bedarf.

  3. Sämtliche Aktivitäten, die nicht in dieser Hausordnung beschrieben sind, bedürfen der vorherigen Genehmigung seitens des Schwimmvereins oder eines seiner Beauftragten.


§ 4 Haftung

  1. Die Badegäste benutzen das Freibad einschl. seiner Einrichtungen auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des SV-Dickendorf das Bad und seine Einrichtungen in einem

      verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet der

      SV-Dickendorf nicht.

  2. Für Zerstörung, Beschädigung oder für das Abhandenkommen der in der Einrichtung eingebrachten Sachen wird nicht gehaftet.

      Das gilt auch für Wertsachen wie z.B. Handys und Bargeld.

  3. Der SV-Dickendorf oder seine Beauftragten haften für Personen, Sach- oder Vermögensschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.


§ 5 Inkrafttreten

Diese Hausordnung tritt am 01.05.2013 in Kraft.


Dickendorf, den 01.03.2013
SV-Dickendorf
Jürgen Hamacher
1. Vorsitzender


Der Schwimmverein Dickendorf wünscht Ihnen einen störungsfreien und erholsamen Aufenthalt.

Stand: 01.07.2020

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